Welches E-Bike passt zu mir?
Wichtig ist immer, dass der Fahrer weiß, wo er welches Fahrrad benutzen kann. Mountainbikes sind als Stadtfahrrad eher ungeeignet, Citybikes machen als Offroadbike nicht nur keine gute Figur, sondern gefährden auch noch den Fahrer. Gleiches gilt für E-Bikes und Pedelecs. Die unterschiedlichen Motorentypen sind für die verschiedenen Aufgabengebiete konzipiert und können in anderen Lagen versagen. So ist ein Motor eines elektronischen Citybikes für steile Berganfahrten eher ungeeignet.
E-Bike City
Der Klassiker unter den E-Bikes ist das Citybike. Mit einem Korb und / oder Taschen und einem stabilen Gepäckträger ausgestattet, sind selbst leichteste Räder nach einem Einkauf gerne schwerer als erwartet. Ohne Hilfsmotor kämpft man sich dann schon mal mit rotem Kopf an Nachbarn und Touristen vorbei. Mit Hilfsmotor sieht das sofort anders aus. Schon der Antrieb fällt einem ungleich leichter. Und auch steilere Anstiege sind mit Unterstützung viel schneller überwunden. Der tiefe Einstieg ist mittlerweile auch nicht nur Frauen vorbehalten. Auch Männer nutzen diese komfortable Variante sehr gerne. Aufgrund der höheren Stabilität werden aber auch Diamant-Rahmenformen weiterhin häufig genutzt.
E- Bike Trekking
Diese Reiseräder sind für sportlichere Touren ausgelegt, lassen sich aber auch durch Gepäck nicht schocken. Der stabile Rahmen und die Form des Diamant-Rahmens eignen sich besonders gut für den elektrischen Zusatzantrieb. Dieser ist vor allem bei Steigungen oder bei Tagesausflügen ein echtes Juwel. Mit dem richtigen Akku sind auch längere Strecken kein Problem mehr. Außerdem sind für mehrtägige Touren besonders leichte Ladegeräte erhältlich, die den Fahrer auf der Strecke nicht zusätzlich belasten.
E-Bike Fitness
Auf den ersten Blick wirkt das Zusammenspiel von Sport und Motorleistung verstörend. Doch anders als im Rennbereich hat der Motor beim Fitnessbike seine volle Daseinsberechtigung. Bei steilen Anstiegen, die nicht jeder locker überwindet oder auf zu langen Strecken, die der ungeübte Radfahrer falsch eingeschätzt hat, kann eine Fahrt mit dem Rad schnell demotivierend wirken. Schnell landet das Bike wieder in der Garage und wird so schnell nicht wieder ausgepackt. Das Pedelec kann in solchen Fällen helfen. Kurz eingeschaltet unterstützt es den Fahrer nur dann, wenn auch er selber in die Pedale tritt. Die sportliche Betätigung fällt so in keinem Fall zu gering aus.
E-Bike MTB
Mountainbiker und Crossfahrer haben oft eine ähnlich abneigende Haltung gegenüber Motorunterstützung. Dass die flotte Bergabfahrt aber den größten Teil des Spaßes ausmacht, ist nicht von der Hand zu weisen. Hier unterstützt ein Motor nicht nur, wodurch der Offroadfahrer für die Abfahrt mehr Energie übrig hat, sondern verkürzt auch noch die Zeit, die für den Aufstieg benötigt wird. Noch mehr als beim Trekkingbike muss bei den Offroadbikes auf die Bremskraft-Rückgewinnung geachtet werden, wird hier doch besonders hart und abrupt gebremst werden.
E-Faltrad
Bei Falträdern ist es ungleich wichtiger, dass der Nutzer weiß, für welche Zwecke er das Rad benötigt. Mit einem Hilfsmotor verliert ein Faltrad nämlich eine seiner wichtigsten Eigenschaften. Das Gewicht wird erhöht und das Rad lässt sich nicht mehr so einfach im Kofferraum unterbringen. Die Vorteile des Elektroantriebs können trotz des zusätzlichen Gewichts also durchaus überwiegen.
Elektrofahrräder für Kinder
Ein Pedelec gilt als Fahrrad, und da es für Fahrräder keine Altersbeschränkungen oder Führerscheine gibt, dürfen auch Kinder mit Pedelecs fahren - die Empfehlung liegt bei 15 Jahren. Die Fahrt hat für Kinder allerdings sowohl Vor- als auch Nachteile, die Eltern gewissenhaft abwägen müssen. Der Elektromotor ist bei Tagesausflügen in der Lage, die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten von Eltern und Kinder anzugleichen. Auch wird vielen Kindern das Radeln mit einem Pedelec ungleich mehr Spaß bereiten und motiviert auch eher bewegungsfaule Kinder zu sportlichen Aktivitäten. Und natürlich hilft ein Pedelec auch Kindern bei steilen Anstiegen oder auf langen Fahrten zur Schule oder nach Hause. Da ein Pedelec aber auch eher ungewohnt für Kinder ist und viele die Gefahren der Geschwindigkeit und des Straßenverkehrs noch nicht richtig einschätzen können, liegt hier eine deutlich höhere Unfallgefahr vor. Eine Alternative für Kinder wären E-Falträder.
Rahmengrößen für Erwachsene
Die benötigte Rahmenhöhe bei einem Fahrrad ist abhängig von der Körpergröße und der Schrittlänge des Fahrers. Menschen, die proportional kürzere Beine haben benötigen eher einen etwas kleineren Rahmen. Da sich die Ergonomie der verschiedenen Hersteller und ggf. auch zwischen den Modellen eines Herstellers unterscheiden, kann die folgende Tabelle nur einen Richtwert bieten. Weiterhin werden die Modelle natürlich nicht in jeder Größe gebaut, sonder meist in Größenabständen von etwa 5 cm.
42-47 cm | für Körpergröße: 1,50-1,60 m |
47-52 cm | für Körpergröße: 1,60-1,70 m |
52-54 cm | für Körpergröße: 1,70-1,75 m |
54-56 cm | für Körpergröße: 1,75-1,80 m |
56-58 cm | für Körpergröße: 1,80-1,85 m |
58-60 cm | für Körpergröße: 1,85-1,90 m |
60-63 cm | für Körpergröße: ab 1,95 m |
Der Volksmund bezeichnet Elektrofahrräder sprachgebräuchlich als "E-Bikes".
Was ist ein Pedelec?
Pedelec ist die Kurzform für „Pedal Electric Cycle“. Es stellt das dar, was sich die meisten Kunden unter einem „E-Bike“ vorstellen, nämlich die Unterstützung beim Treten durch einen Motor. Motoren von Pedelecs verfügen über eine Maximalleistung von 250 Watt und erreichen eine Geschwindigkeit von 25 km/h. Höhere Geschwindigkeiten werden dann nur noch vom Radfahrer selbst erreicht. Diese Charakteristika führen dazu, dass Pedelecs vor dem Gesetz wie Fahrräder behandelt werden, auch wenn sie über eine Anfahr-/Schiebehilfe von 6 km/h verfügen. Sie unterliegen keiner Helmpflicht und müssen nicht zugelassen werden. Die erhöhte Geschwindigkeit, das höhere Gewicht und die dynamische Belastung erfordern belastbare Bauteile. Auch Stabilität und Leichtbau sind beim Pedelec ganz anders ausbalanciert.
Was ist ein schnelles Pedelec?
Schnelle Pedelecs funktionieren wie ihre langsameren Verwandten. Der Motor unterstützt den Fahrer also nur, wenn dieser in die Pedale tritt. Der Unterschied liegt einzig in der Maximalgeschwindigkeit bis 45 km/h. Ein solches High-Speed-Pedelec oder S-Pedelec ist zulassungspflichtig und auf 500 Watt beschränkt. In geschlossenen Ortschaften dürfen diese E-Fahrräder nicht auf Radwegen gefahren werden, solange das Schild „Mofa frei“ nicht darauf hinweist. Versicherungskennzeichen ist Pflicht. Wie bei vielen sportiven E-Bikes wird oft auf einen Hinterradmotor gesetzt, da dieser die sportlichste Fahrweise gestattet.
Was ist ein E-Bike?
E-Bikes sind Fahrräder mit Hilfsmotor, die unter die Kategorie Leichtkraftrad fallen, weil sie bis 45 km/h beschleunigen. Über einen Griff und ein Bediendisplay kann der Fahrer die Leistung des Motors wählen, ohne selbst treten zu müssen. Auf Grund dieser Funktionsweise sind sie zulassungspflichtig und auch eine Helmpflicht besteht bei den schnelleren Varianten. Ein Transport von Kindern in Anhängern ist nicht erlaubt, allerdings bei geeigneten Kindersitzen bis zu sieben Jahren möglich.
E-Bike probefahren
Elektrofahrräder sind entweder mit Front-, Mittel- oder Heckantrieben ausgestattet. Jede Antriebsart hat ihre Vorzüge und Eigenheiten, die zu Ihnen passen sollte. Trotz elektrischem Antrieb ist und bleibt das "E-Bike" ein Fahrrad, auf dem Sie sich wohlfühlen sollten. Dabei spielt die richtige Größe, Rahmenform, Sitzposition sowie die Harmonie der Komponenten eine große Rolle und können für jeden Nutzer sehr individuell bestimmt werden. Wir führen eine große Auswahl namhafter TOP-Marken-Hersteller.
Elektrofahrräder sind komplexer in ihrer Handhabung, Akku und Motor bedürfen besonderer Beachtung und Behandlung. Regelmäßige Wartungen sind für den Erhalt von Garantieleistungen unabdingbar und tragen zu Ihrer eigenen Sicherheit bei. Da es in Saisonzeiten immer wieder zu Engpässen kommt, empfehlen wir Ihnen gleich hier die Vereinbarung eines Servicetermins: Klicken Sie hier für eine Terminreservierung!
Sie können jedes in der Ausstellung befindliche E-Bike auf unserer Indoorstrecke oder draußen auf der Kaiserroute probefahren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass E-Bikes für längere Ausfahrten über mehrere Stunden und Tage nicht immer zur Verfügung stehen. Diese Art der Probefahrten müssen wir in Rechnung stellen, der Betrag wird beim Kauf angerechnet.
Rechtslage
Pedelec
Pedelecs werden unter Fahrrädern gelistet. Sie unterliegen daher keiner Führerschein- oder Helmpflicht. Das Tragen eines Helms ist aber dennoch jedem zu raten, da selbst kleine Stürze große Schäden verursachen können. Für E-Bikes und schnelle Pedelecs dagegen gelten andere Voraussetzungen. Der Fahrer muss einen Mofaführerschein besitzen und unterliegt der Helmpflicht. Außerdem ist ein solches E-Fahrrad meldepflichtig und muss versichert werden. Solche E-Räder dürfen zudem nur gefahren werden, wenn der Fahrer mindestens 15 Jahre alt ist. Da der Schutzhelm keiner Bauart-Pflicht unterliegt, können sowohl Mofa- als auch Fahrradhelme genutzt werden. Die notwendige Haftpflichtversicherung kommt dem eines Mofas gleich. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld ab. Eine Teilkaskoversicherung ist ebenso möglich, was das Fahrrad gegen Diebstahl versichert. Natürlich müssen auch E-Bikes und Pedelecs, die am Straßenverkehr teilnehmen sollen, mit einer Lichtanlage, starken Bremsen und einer gut hörbaren Klingel ausgestattet sein.
E-Bike
E-Bike fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht erlaubt. Auszug aus dem PfIVG (Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter):
§ 6 Pflichtverletzungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu hundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Dies ist nicht zutreffend wenn die Versicherung abgeschlossen wurde, jedoch das Kennzeichen nicht angebracht ist. Dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Kopfschutz ist wichtig
Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern fallen nicht unter die Helmpflicht. Dennoch ist es jedem Radfahrer zu raten, einen hochwertigen Helm auf seinen Fahrten zu tragen, wächst mit der erhöhten Durchschnittsgeschwindigkeit doch auch die Sturzgefahr. Gehirnerschütterungen oder Schädel-Hirn-Traumata können die Folge sein. Ein Helm mindert eine solche Verletzung erheblich.
Eine komfortable Passform, sowie ein gutes Kopfklima, das durch vernünftige Belüftung erzielt wird, sowie eine einfache Verstellbarkeit sind Punkte, die von den Herstellern stetig weiterentwickelt werden. Auch Zusatzausrüstung wie Reflektoren, LED-Lampen oder Visiere erhöhen die Sicherheit.
Für schnelle Pedelecs und E-Bikes, die bis zu 45 Stundenkilometer erreichen, besteht grundsätzlich eine Helmpflicht.
Schützen Sie das Beste, das Sie haben.
Es war einmal.....
Noch vor wenigen Jahren war das E-Bike äußerst klischeebehaftet. Es stellte in der Vorstellung der Menschen die Vorstufe zum Rollstuhl oder Sarg dar und war ein Fortbewegungsmittel, auf das ausschließlich ältere Leute zugriffen. E-Bikes waren für die Menschen motorbetriebene Gehhilfen. Dieses Bild ist nicht mehr zeitgemäß. Schon lange sind deutlich sportliche Varianten von Elektrofahrrädern auf dem Markt erhältlich. Und auch andere Bereiche, die das klassische Fahrrad schon längst erschlossen hat, werden von den neuen E-Bike-Modellen wie im Sturm erobert.
Als Beispiele kann man hier Mountainbiker nennen, die mühelos einen Berg erklimmen, um anschließend ohne Zusatzleistung die Abfahrt zu genießen. Oder Tourenfahrer, die ihre Tagesstrecke mühelos verdoppeln können. Auch Familien und Berufspendler finden immer mehr Freude am E-Bike, gibt es ihnen doch die Möglichkeit, unverschwitzt zur Arbeit zu gelangen oder die Fahrt mit einem Anhänger deutlich zu erleichtern.
E-Bikes, Elektrobikes oder Pedelecs gewinnen immer mehr Anhänger. Doch das war nicht immer so. Obwohl das erste Fahrrad mit Motorantrieb schon vor über 100 Jahren entwickelt wurde, wurde der echte Durchbruch der elektrobetriebenen Gefährten erst vor kurzem erzielt.
Schon im 19. Jahrhundert suchten Erfinder nach einem Rad mit Motorantrieb. Bei damals üblichen Rädern, die bis zu 45 Kilogramm wogen, sicherlich kein Wunder. Erste Versuche mit Dampfmaschinen scheiterten aber wegen der langen Anheizzeit. Andere Varianten mit Verbrennungsmotor ließen die Massen ebenso kalt, ebneten den Weg aber für Motorräder. Es dauerte einige Zeit, bis 1932 das erste serienmäßig produzierte Elektrofahrrad auf den Markt kam. Den Durchbruch schaffte das wuchtige Bike mit Hinterradantrieb aber auch nicht. Und so dauerte es bis in die 80er und 90er Jahre, als das Mountainbike Fahrradfahren wieder trendy werden ließ und die Hersteller erneut auf die E-Bike-Entwicklung setzten. Heute erobern immer mehr Varianten von Fahrrädern mit Elektroantrieb die Straßen und auch das Klischee, dass nur ältere Menschen auf die Unterstützung durch Motoren angewiesen seien, hat sich längst geändert. Mittlerweile sind neben bequemen Cityrädern selbst sportliche Crossräder und Trekking- oder Mountainbikes mit Vorder- und Hinterradantrieb ausgestattet.
Die ersten Elektrofahrräder verkauften wir schon ab dem Jahr 1990. Der Hersteller Yamaha baute damals die Phas Modelle. Noch heute fahren sie in unserer Stadt herum und erfreuen ihre Besitzer. Also die Erfinder waren die mit dem roten Punkt und nicht die mit dem roten Kreuz.